10.01.2022
Das Bestellerprinzip kommt nun auch für Verkäufe. Wir meinen, es wird so teurer und verkäufer-unfreundlicher. Oft haben wir für Sie, für unsere Eigentümer, einen Verkauf provisionsfrei übernommen und nur die Käuferprovison von 3,57% vereinbart. Bei Fälligkeit der Verkäuferprovision haben wir immer gewartet, bis der Kaufpreis beglichen wurde, aus dem Sie unsere Provsion zahlen konnten. Sie mussten nicht in Vorlage treten. Nun wird alles anders.

Zukünftg dürfen wir mit dem Käufer max. eine Provisionsteilung treffen, was dann vorher auf der Verkaufspreis aufzuschlagen ist. Daraus werden Notar-/Grundbuchkosten und die hohe Grunderwerbsteuer steigen. Warum sollten die Wohnungspreise billiger werden?

Ein guter Bericht finden Sie bei www.immowelt.de.

 
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